Schulungen

Bildungsscheck - Neue Förderung beruflicher Weiterbildung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein neues Förderinstrument für berufliche Weiterbildung aufgelegt.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die im laufenden und vergangenen Jahr an keiner betrieblichen Weiterbildung teilgenommen haben.

  • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sein.
  • Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den Bildungsscheck aus. Zur Beantragung eines Bildungschecks kann man hier einen Bildungsscheck-Antrag herunterladen. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen dienen, Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht (z. B. Coaching)  Folgemodule einer Weiterbildung, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse und Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 6 Unterrichtsstunden oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche Förderungsansprüche, z. B. nach SGB III oder AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch Bildungsscheck aus.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
  • Unternehmen erhalten zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
  • Privatpersonen erhalten einen Bildungsscheck im Kalenderjahr, sofern sie im vergangenen Jahr und/oder laufenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
  • Das Projekt läuft voraussichtlich bis Ende 2009.


Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline:
Call NRW 0180 3100118
und über das Internet: www.bildungsscheck.nrw.de


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